Absatz eins,Den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt der Verkehr mit
- Litera aland- und forstwirtschaftlichen Grundstücken;
- Litera bBaugrundstücken, die als Bauflächen gewidmet sind;
- Litera cGrundstücken, sofern an diesen Ausländer Rechte erwerben.